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BFH, 07.11.1984 - II S 11/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 21.01.1982 - VIII B 94/79
Steuerschuld - Härte - Stundung
Auszug aus BFH, 07.11.1984 - II S 11/84
NV: Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Finanzbehörde die Stundung eines Steueranspruchs deshalb ablehnt, weil es zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung an zureichenden Anhaltspunkten für die Annahme fehlt, daß der Abgabenrückstand mit Erstattungsansprüchen verrechnet werden kann, die hierfür mit großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 21.1.1982 VIII B 94/79). - BFH, 28.02.1978 - VIII R 112/75
Form - Zulässigkeit - Frist
Auszug aus BFH, 07.11.1984 - II S 11/84
Denn dem Antragsteller könnte, falls ihm Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung eines postulationsfähigen Vertreters zu bewilligen wäre, nach einer solchen Bewilligung auf eine erneute Beschwerde durch den Prozeßbevollmächtigten bei gleichzeitigem entsprechenden Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 28.2.1978 VIII R 112/75; Literatur).2.